Optionales Auslandssemester
Auch im MMM besteht die Möglichkeit, ein Semester im Ausland zu verbringen. Anders als im BWL-Bachelor ist dieses jedoch nicht verpflichtend. Insgesamt gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, an einen Platz an einer ausländischen Universität zu gelangen. Weitere Informationen zum Auslandssemester lassen sich auf der Internetseite der Fakultät finden
Universitätsprogramm
Die wohl beliebteste Variante, an einen Platz an einer ausländischen Universität zu gelangen, ist über das Universitätsprogramm. Hierbei bewirbt man sich bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres über das Akademische Auslandsamt an einen Platz an den Partneruniversitäten der Fakultät für BWL. Die entsprechenden Ab- und Zusagen werden dann im Dezember versandt. Ein großer Vorteil einer Bewerbung an einer Partneruniversität ist, dass der entsprechende Platz befreit von Studiengebühren ist – man zahlt im entsprechenden Semester nur den jeweiligen Semesterbeitrag der Universität Mannheim.
Freemover
Falls sich die gewünschte Universität nicht unter den Partneruniversitäten der Fakultät findet, kann man sich auch als Freemover direkt an der gewünschten Universität bewerben, solange diesen den Anforderungen der Fakultät für BWL genügt. Obwohl hier einem natürlich deutlich mehr Universitäten zur Verfügung stellen, erfordert ein Studium als Freemover deutlich mehr Organisationsaufwand wie auch höhere Kosten. Als Freemover muss man nämlich die entsprechenden Studiengebühren der jeweiligen Universität bezahlen.
Double Degree Programme
Neben der Bewerbung an den Partneruniversitäten wie auch der Bewerbung als Freemover gibt es zuletzt auch noch die Möglichkeit, sich für einen der sieben Double Degree Programme zu bewerben. Hier stehen die französische ESSEC, die kanadische Queen’s University, die NHH Bergen in Norwegen, die US-amerikanische Moore School of Business (University of SC, Columbia), die National Chengchi University in Taiwan, Università Commerciale Luigi Bocconi in Italien oder die Copenhagen Business School zur Verfügung. Nach Abschluss des einjährigen Auslandsaufenthalts winken dann der Mannheimer und der jeweilige Abschluss der Partneruniversität. Es muss dafür nur der Semesterbeitrag Mannheims weiter bezahlt werden und keine weiteren Studiengebühren im Ausland.