Wir empfehlen daher dringend, alle benötigten Unterlagen noch vor Weihnachten von Ilias herunterzuladen und lokal abzuspeichern!
Am Ende der Webseite findet ihr eine Anleitung für effizientes Herunterladen von ganzen Kursen aus Ilias.
Update: Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (Novellierung des Urheberrechts) verabschiedet, der Bundestag wird den Gesetzentwurf am 18. Mai 2017 in erster Lesung beraten. Die zweite und dritte Lesung am 29.05.2017 stehen somit kurz bevor.
Der Wissenschaft und somit vor allem den Universitäten und Hochschulen geht es hierbei darum, den zur Nutzung zugelassenen Prozentsatz zur Verwendung eines Hauptwerks von 15% auf die geplanten 25% zu erhöhen um z.B. Vorlesungsmaterial weiterhin zur Verfügung stellen zu können.
Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG)
Offener Brief
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch das Urteil des Bundesgerichtshofs über den Rahmenvertrag zwischen der Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) drohte schon Ende letzten Jahres der Wegfall der E-Learning Angebote an deutschen Universitäten und Hochschulen.
E-Learning und der digitale Zugang zu wissenschaftlicher Literatur sind für uns Studierende unerlässlich. Die Internationalisierung und Digitalisierung der Lehre hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Moderne Hochschulen sollen ihren Studierenden den einfachen Zugang zu digitaler Literatur ermöglichen. Nur so kann der hohe Standard von Lehre und Forschung nachhaltig erhalten werden.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände spricht sich die Verfasste Studierendenschaft der Universität Mannheim im Namen aller Studierenden der Universität Mannheim für den aktuellen Entwurf der Novellierung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) aus.
Dieser Gesetzentwurf ermöglicht, von den neuen Einzelabgeltungen zur Pauschalabgeltung von wissenschaftlichen Texten zurückzukehren. Die durch Einzelabgeltungen entstehenden neuen Kostenabrechnungen, die bei großen Mengen an benötigter Literatur nicht mehr tragbar sind, würden die finanziellen Möglichkeiten der Universitäten radikal überschreiten. Weiterhin entstünde dadurch ein bürokratischer Aufwand, der für die einzelnen Dozierenden, Professorinnen und Professoren unzumutbar wäre.
Ohne die Möglichkeit der unbürokratischen Pauschalabgeltung können die Angebote auf E-Learning-Plattformen nicht garantiert werden. Die Wiedereinführung einer Pauschalabgeltung stellt aus Sicht von uns Studierenden das Kernstück des neuen Gesetzentwurfes dar.
Wir fordern alle Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf, dieses Kernstück im neuen Gesetzentwurf beizubehalten und somit zeitgemäße und zukunftsorientierte Lehre an deutschen Universitäten und Hochschulen zu garantieren.
Darüber hinaus schließen wir uns der Forderung des Bundesrates und der Hochschulrektorenkonferenz an, die Wissenschaftsschranke von 15% auf den ursprünglich vorgesehenen Prozentsatz von 25% zu erhöhen. Erst 25% erlauben eine effektive praktische Verwendung von Werken für Forschung und Lehre.
Auch uns Studierenden ist an einer angemessenen Abgeltung von wissenschaftlichen Texten wichtig. Autorinnen und Autoren müssen in angemessener Höhe für ihre Leistungen entlohnt werden. Dies darf allerdings nicht im Widerspruch zum Einsatz in E-Learning-Portalen stehen.
Vor diesem Hintergrund fordern wir alle Abgeordneten des Bundestages auf, die Pauschalabgeltungen im Gesetzentwurf beizubehalten und zu beschließen. Ein Urheberrecht, das sich nicht dem neuen Stand von Forschung und Lehre anpasst, fügt dem Wissenschaftsstandort Deutschland massiven Schaden zu und verschlechtert die Studienbedingungen aller Studierenden.
Im Namen der Studierenden der Universität Mannheim
Der Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschusses
Der Vorsitz des Fachschaftsrates der Universität Mannheim
Das Präsidium des Studierendenparlaments der Universität Mannheim
Hintergrundinformationen
Gegen Ende 2016 haben sich die Kultusministerkonferenz, der Bund und die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) auf einen Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen nach § 52a UrhG an öffentlichen Hochschulen verständigt.
Die Grundlage der Vergütung soll diesem zufolge auf Basis einer Einzelerfassung jeder Nutzung bemessen werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Auszüge aus Schriftwerken für Zwecke der Lehre und Forschung durch die Hochschule einzeln angemeldet und bezahlt werden müssen. Dies bedeutet nicht nur einen erheblichen Mehraufwand für die Lehrstühle, sondern verunsichert auch die Mitarbeiter der Universität auf Grund der neuen, komplexen rechtlichen Vorgaben.
Da das Rektorat unserer Universität auf Empfehlung der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg sowie weiterer Rektorenkonferenzen einen Beitritt dieses Rahmenvertrages abgelehnt hat, ergeben sich weitreichende Änderungen zum 01.01.2017.
Konkret ist eine Verbreitung der bestehenden Vorlesungsslides und Skripte über Ilias bis auf weiteres nicht mehr zulässig. Die Lehrstühle sind aufgefordert worden, die Inhalte bis zum 31.12.2016 von Ilias zu entfernen, bis sie rechtssicher überarbeitet sind.
Die Fachschaft BWL befürchtet eine starke Einschränkung der Lehre an unserer Universität und sieht die Neuregelung als großen Rückschritt in den Bereichen inverted classroom, blended learning und E-Medien. Wir hoffen, dass es zeitnah zu einem Umdenken kommt und die Lehre an der Universität weiterhin auf gewohnt hohem Niveau fortbestehen kann.
Update von Anfang Januar 2017:
Laut einer Pressemitteilung der VG Wort, wird zur Zeit eine Arbeitsgruppe gegründet, die noch vor 2017 eine Zwischenlösung finden soll, um einen bruchlosen Zugang zum digitalen Semesterapparat zu erhalten.
Zwar will die VG Wort weiterhin an den geplanten Einzelmeldungen festhalten, doch soll eine praktikablere Lösung gefunden werden.
Das bedeutet, dass die Dateien auf Ilias wohl auch noch zum Zweittermin verfügbar sein werden. Dennoch empfehlen wir euch, die relevanten Kurse prophylaktisch zu sichern, falls wider Erwarten doch keine Lösung gefunden wird.
Hier geht’s zur Pressemitteilung.
Statements und Pressemitteilungen
Pressemitteilung VG Wort (9.12.2016)
Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort entwickeln gemeinsame Lösung zu digitalen Semesterapparaten.
München, den 9. Dezember 2016.
Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort teilen gemeinsam mit: Die drei Partner beauftragen eine gemeinsame Arbeitsgruppe, eine einvernehmliche Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an Hochschulen zu entwickeln.
Der Arbeitsgruppe gehören an: Für die VG Wort die Geschäftsführer Dr. Robert Staats und Herr Rainer Just. Für die Hochschulrektorenkonferenz der Vizepräsident Prof. Dr. Holger Burckhart und Generalsekretär Dr. Jens-Peter Gaul. Für die Kultusministerkonferenz die Staatssekretäre Gert-Rüdiger Kück (Bremen) und Dr. Thomas Grünewald (Nordrhein-Westfalen).
Die Arbeitsgruppe wird rechtzeitig vor dem Jahresende 2016 einvernehmlich einen Lösungsvorschlag vorlegen. Die Partner wollen eine bruchlose weitere Nutzung der digitalen Semesterapparate an den deutschen Hochschulen über die Jahreswende hinaus gewährleisten.
Sie wollen ferner bis zum 30. September 2017 unter Berücksichtigung der BGHEntscheidung vom 20. März 2013 eine praktikable Lösung an den deutschen Hochschulen implementieren.
Zur Pressemitteilung (PDF):
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/pressemitteilungen/9.12.2016_PM_KMK_HRK_VG_WORT.pdf
Statement der Verfassten Studierendenschaft (VS)
Liebe Studierende,
wie einige von Euch die letzten Tage bestimmt schon erfahren haben, stehen zum 01.01.2017 Änderungen hinsichtlich der elektronischen Bereitstellung von Schriftwerken (und Auszügen daraus) bevor.
Die Kultusministerkonferenz, der Bund und die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) haben sich auf einen Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen nach § 52a UrhG an öffentlichen Hochschulen verständigt, welcher eine Vergütung auf der Basis von Einzelerfassungen jeder Nutzung und die Zahlung durch die beitretende Hochschule vorsieht. Durch diese Neuregelung würde ein erheblicher Mehraufwand (siehe Pilotprojekt der Universität Osnabrück) sowie zusätzliche Rechtsunsicherheit betreffend Datenschutz entstehen.
Auf Basis der Empfehlungen der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg (siehe http://www.lrk-bw.de/index.php/pressemitteilungen) sowie weiterer Rektorenkonferenzen und dem Nicht-Beitritt vieler anderer Hochschulen in der gesamten Bundesrepublik wird die Universität Mannheim diesem Rahmenvertrag bis auf weiteres nicht beitreten. Konkret heißt dies, dass die elektronische Bereitstellung (beispielsweise auf Ilias) von urheberrechtlich geschützten Schriftwerken und Auszügen daraus ab dem 01.01.2017 nicht mehr möglich sein wird. Zudem werden vorhandene Inhalte dieser Art bis zum 31.12.2016 von Ilias entfernt.
Was jetzt zu tun ist:
– Ruhe bewahren: Es wird an der Neuaufnahme der Verhandlungen der VG Wort mit der Kultusministerkonferenz über eine Rückkehr zum Status quo gearbeitet, um eine zeitgemäße Digitalisierung in der Lehre zu gewährleisten.
– Download etwaiger Texte bis zum 31.12.16 (denkt an Eure Klausuren zum Zweittermin, Hausarbeiten, etc.).
– Die Texte können von Euren Dozent*innen künftig nach wie vor über gedruckte Semesterapparate in den Bibliotheksbereichen zusammengestellt werden.
– Die Universitätsbibliothek wird zunächst für ein Semester die Nutzung der Plattform Booktex (http://www.digitaler-semesterapparat.de/) anbieten, deren Nutzung im Anschluss evaluiert werden soll.
– Die Regelung gilt nicht für bereits durch die Universität Mannheim lizenzierte E-Books oder Aufsätze in elektronischen Zeitschriften.
Diese Änderung betrifft Studierende wie Lehrende gleichermaßen und wir bedauern die Entwicklungen sehr (und leiden mit Euch!), hoffen aber auf eine bessere Lösung in – leider nicht absehbarer – Zukunft.
Bis dahin: Haltet die Ohren steif!
Eure
Verfasste Studierendenschaft
Pressemitteilung der Landesrektorenkonferenz (LRK)
Digitale Lehre:
Bayerische und baden-württembergische Universitäten lehnen Beitritt zur Rahmenvereinbarung der VG Wort ab Die Rektoren, Präsidentinnen und Präsidenten der baden-württembergischen und bayerischen Universitäten haben sich am 14.10.2016 auf einer gemeinsamen Sitzung in München entschieden gegen einen Beitritt zu der vor kurzem zwischen Kultusministerkonferenz und Verwertungsgesellschaft Wort abgeschlossenen Rahmenvereinbarung ausgesprochen. Danach dürfen in Lehrveranstaltungen ab Januar 2017 elektronische Auszüge aus Büchern und wissenschaftlichen Zeitschriften den Studierenden nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn jeder Textausschnitt einzeln an die VG Wort gemeldet und abgerechnet wird.
„Das ist ein unglaublicher Aufwand, den unsere Lehrenden nicht leisten können“, sagte die Vorsitzende der bayerischen Universitätenkonferenz, Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel, Präsidentin der Universität Augsburg. Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg, der Stuttgarter Rektor Prof. Dr. Wolfram Ressel, erklärte hierzu: „Wir bedauern diese bürokratische Regelung, die für unsere Studierenden große Nachteile mit sich bringt. Statt die Lehrmaterialien für ihre Seminare und Kurse mit wenigen Mausklicks einsehen zu können, wie es in der modernen Lehre mittlerweile üblich ist, müssen die Studierenden nun jeden Text selbst recherchieren.“
Das sei ein großer Nachteil, ergänzt Prof. Dr. Doering-Manteuffel, zumal die elektronischen Semesterapparate ohnehin nicht öffentlich zugänglich seien, sondern nur angemeldeten Teilnehmern zur Verfügung stünden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die VG Wort für Lizenzgebühren von absehbar nur wenigen tausend Euro je Universität die bisherige Pauschalvergütung ablehne und vor dem Bundesgerichtshof die Verpflichtung zur Einzelfallabrechnung erstritten habe. Ohnehin, so Prof. Dr. Ressel, gehe es nur um Textauszüge, nicht um ganze Lehrbücher. Diese habe man auch bisher nur auszugsweise online verfügbar gestellt, sofern man hierzu keine gesonderte Lizenz habe.
Die Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg und die Bayerische Universitätenkonferenz sind sich darin einig, dass rasch Auswege aus der gegenwärtigen Situation gefunden werden müssen. „Wir hoffen sehr, dass sich die VG Wort hier noch kurzfristig bewegt und die bewährte Pauschalabrechnung wieder zulässt“, so die beiden Vorsitzenden. Ansonsten sei der Bund gefordert, eine entsprechende rechtliche Regelung zu erlassen und eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsbarriere bei der Verwendung elektronischer Textauszüge zu schaffen. „Wir dürfen die Digitalisierung der Hochschullehre nicht durch bürokratische Regelungen massiv behindern“, forderten Prof. Dr. Doering-Manteuffel und Prof. Dr. Ressel.
Handlungsempfehlungen
Insbesondere für Studenten die im Frühjahr 2017 Klausuren zum Zweittermin schreiben, hat die neue Regelung weitreichende Konsequenzen. Da die Lehrmaterialien ab dem 01.01.2017 nicht mehr über Ilias erhältlich sind, ist eine gute Klausurvorbereitung unter Umständen nicht möglich. Die Gleichberechtigung zwischen Studenten, die zum Ersttermin schreiben und denen die zum Zweittermin schreiben ist nicht mehr gegeben. Für das aktuelle FSS 2017 gibt es momentan noch keine genauen Informationen über mögliche Änderungen. Wir, die Fachschaft BWL und darüber hinaus die Universität Mannheim, werden alle Studierende daher über Facebook und andere Kommunikationswegen auf dem Laufenden halten.
Wie geht es weiter?
Das Ablehnen des Rahmenvertrages durch die vielen Hochschulen kann als Protestaktion verstanden werden. Ziel ist es, eine Neuaufnahme der Verhandlungen mit der VG-Wort zu erreichen, um zum Status-Quo zurückzukehren.
Wie lange sich diese Verhandlungen hinziehen werden ist noch unklar. Bis dahin müssen die Lehrstühle die Lehrmaterialien auf anderem Wege bereitstellen. So ist es denkbar, dass die Vorlesungen – wie in manchen Modulen bereits üblich – in gedruckter Form erworben werden können.
Andere Möglichkeiten sind zum Beispiel:
- Verlinkung elektronischer Angebote
- Nutzung von Texten der Plattform www.digitaler-semesterapparat.de
- Semesterapparat im Bibliotheksbereich
- Literatur zur Anschaffung
- Literaturhinweise
Häufige Fragen
Was ist die VG-Wort?
Die VG Wort ist die Verwertungsgesellschaft für Spachwerke. Sie verwaltet die Tantiemen aus Zeitverwertungsrechten an z.B. Büchern, Radio, Fernsehen und anderen Veröffentlichungen.
Vergleichbar mit der VG Wort mit der allseits bekannten GEMA, einer Verwertungsgesellschaft für Tonerzeugnisse.
Was ist die Landesrektorenkonferenz ?
Die Landesrektorenkonferenz (LRK) ist ein Zusammenschluss der Rektoren/Rektorinnen der Hochschulen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
Was ist eine Semesterapparat?
Semesterapparate enthalten Literatur für einzelne Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters. Entsprechend meint „digitaler Semesterapparat“ die Bereitstellung der Literatur über Onlineplattformen wie Ilias.
Wer profitiert von dieser Regelung?
Während sich Studierende, Lehrkräfte und Hochschulen über das Urteil ärgern, gibt es natürlich auch Personen, die hiervon profitieren. Das sind in erster Linie Verlage und Autoren.
Was ist mit eigenen Büchern der Professoren?
Professoren dürfen Inhalte eigener Bücher selbstverständlich bei der Erstellung der Semesterapparate verwenden. Dies gilt jedoch nur eingeschränkt: Wurden die Rechte an Verlage abgetreten oder gibt es Co-Autoren, greift unter Umständen die Regelung der VG-Wort.
Was darf weiter in Ilias eingestellt werden?
- Gemeinfreie Werke, also Werke, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren tot sind
- Werke mit freien Lizenzen, zum Beispiel Creative Commons-BY
- Eigene Texte, soweit Sie die Verwertungsrechte nicht etwa an einen Verlag übertragen haben
- Zitate in Präsentationen oder Skripten gemäß § 51 UrhG
- Kleine Teile von Werken und Werke geringen Umfangs, die keine Schriftwerke sind – wie Musikaufnahmen, Filme oder Bilder – gemäß § 52a UrhG und der Vergütungsvereinbarung mit VG Bild-Kunst u. a.
Was kann ich tun?
Du solltest noch vor Weihnachten alle benötigten Semesterunterlagen aus Ilias herunterladen und lokal speichern.
Was kostet die Vergütung eines Schriftstückes?
Pro Seite und pro Studierendem werden 0,8 Cent von der VG-Wort berechnet.
Welche Informationen dürfen noch in den Skripten verbleiben?
Zulässig sind neben eigenen Werken auch kleinere Ausschnitte aus anderen Quellen, sofern diese unter das Zitatrecht fallen.
Dürfen Abbildungen weiter verwendet werden?
Ja, denn diese werden von der VG Bild und Ton verwertet, mit der ein Gesamtvertrag mit Pauschalzahlung vereinbart wurde.
Betrifft die Regelung nur die BWL?
Nein, die Neuregelung betrifft sämtliche Fakultäten.
Was ist mit Vorlesungsaufzeichnungen?
Die Vorlesungsaufzeichnungen des Moduls ACC303 bleiben auch nach dem 01.01.2017 bis auf weiteres verfügbar.
Presseartikel
Weitere Informationen
Informationen der Universitätsbibliothek Mannheim
Landesrektorenkonferenz und Universität Bayern e.V. (02.11.2016): Digitale Lehre: Bayerische und baden-württembergische Universitäten lehnen Beitritt zur Rahmenvereinbarung der VG Wort ab [Pressemitteilung].
Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück.
Wie lade ich ganze Kurse effizient herunter?
Schritt 1)
In Ilias anmelden
Schritt 2)
Den gewünschten Kurs öffnen
Schritt 3)
Auf den blauen Pfeil neben dem gewünschten Überordner (meist „Dateien“) klicken
Schritt 4)
Auf „Download“ drücken. Der Download startet automatisch.